Geschlossene Bewegungen von drei und mehr Kraftfahrzeugen unter einheitlicher Führung sowie die Bewegung einzelner Großraum- und Schwerfahrzeuge mit dem Zweck, die Truppe rechtzeitig und kräfteschonend an ihren Bestimmungsort zu bringen. Die Bewegung zu Fuß marschierender Truppen heißt Marsch zu Fuß.
Allgemeine Aufgabe im Einsatz, die Bewegung von Truppen jeder Größenordnung auf einer oder mehreren Straßen oder in einem Bewegungsstreifen umfaßt.