NATO-Begriff für die Gesamtheit der Maßnahmen, die zwischen NATO-Befehlshabern und nationalen zivilen und militärischen Behörden und Dienststellen des Aufnahmestaates getroffen werden, um das Verhältnis zwischen NATO-Streitkräften und dem Aufnahmestaat zu regeln, um dort die bestehende oder geplante Stationierung und Unterstützung von Einsätzen der NATO-Streitkräfte zu gewährleisten. Sie können auch die Zusammenarbeit von NATO-Befehlshabern mit nichtstaatlichen oder internationalen Stellen und Organisationen einschließen.